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   BFH, 23.02.2004 - XI B 164/02   

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https://dejure.org/2004,9019
BFH, 23.02.2004 - XI B 164/02 (https://dejure.org/2004,9019)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2004 - XI B 164/02 (https://dejure.org/2004,9019)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2004 - XI B 164/02 (https://dejure.org/2004,9019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 62a; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 4; ; FGO § 155; ; ZPO § 87 Abs. 1 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 § 155; ZPO § 87 Abs. 1
    PKH - Beschwerdebegründungfrist

  • datenbank.nwb.de

    Frist zur Begr. der NZB nach Gewährung von PKH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung

    Auszug aus BFH, 23.02.2004 - XI B 164/02
    Mit der Zustellung eines Beschlusses über die Gewährung von PKH für das Verfahren der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision beginnt die Frist für die Nachholung der Begründung der Beschwerde; sie beträgt zwei Monate (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 2003 VII B 196/02, BFHE 201, 425, BStBl II 2003, 609).
  • BFH, 18.06.2003 - XI S 23/02

    PKH; mit Grundschulden belastete Grundstücke

    Auszug aus BFH, 23.02.2004 - XI B 164/02
    Mit Beschluss vom 18. Juni 2003 XI S 23/02 (PKH) gewährte der Senat dem Kläger für seine Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Streitjahre 1986 und 1987 Prozesskostenhilfe (PKH), für die Streitjahre 1983 bis 1985 wurde sie abgelehnt.
  • BFH, 14.02.2003 - X R 35/02

    Revision; einheitliche Entscheidung

    Auszug aus BFH, 23.02.2004 - XI B 164/02
    Danach erlangt in einem Verfahren, in dem Vertretungszwang gilt, die Niederlegung eines Mandats dem Gegner gegenüber erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62a FGO rechtliche Wirksamkeit (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652).
  • BFH, 01.09.2005 - XI B 164/02

    Wiedereinsetzung; Verhinderung über längeren Zeitraum

    Die Beschwerde wurde, nachdem eine Begründung ausblieb, mit Beschluss vom 23. Februar 2004 XI B 164/02 (BFH/NV 2004, 969) als unzulässig verworfen.

    Mit weiterem Schreiben vom 18. August 2004 beantragte er wegen der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist im Beschwerdeverfahren in BFH/NV 2004, 969 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und begründete die Nichtzulassungsbeschwerde.

    b) Der Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags steht die Rechtskraft des Senatsbeschlusses in BFH/NV 2004, 969 nicht entgegen.

    Im Streitfall hatte der Kläger bis zum Erlass des Beschlusses in BFH/NV 2004, 969 noch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.

  • BFH, 01.09.2005 - XI S 24/04

    Ablehnung PKH-Antrag durch BFH

    Die Beschwerde wurde, nachdem eine Begründung ausblieb, durch Senatsbeschluss vom 23. Februar 2004 XI B 164/02 (BFH/NV 2004, 969) als unzulässig verworfen.

    Mit weiterem Schreiben vom 18. August 2004 beantragte er wegen der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist im Beschwerdeverfahren in BFH/NV 2004, 969 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und begründete die Nichtzulassungsbeschwerde.

    Die weitere Verfolgung der bereits mit Beschluss in BFH/NV 2004, 969 rechtskräftig abgelehnten Beschwerde kann deshalb keinen Erfolg haben.

  • BFH, 29.09.2005 - III B 104/05

    Mandatsniederlegung nach Tod des Beschwerdeführers

    Die mit Schriftsatz vom 8. September 2005 erklärte Mandatsniederlegung durch die Prozessbevollmächtigte der Kläger war unwirksam, da vor dem BFH Vertretungszwang besteht (§ 62a FGO), und die Niederlegung nach § 155 FGO i.V.m. § 87 Abs. 1 ZPO erst wirksam wird mit der Anzeige der Bestellung eines anderen Bevollmächtigten (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238; Beschluss vom 20. Dezember 1985 VI B 53/85, BFH/NV 1986, 689; vgl. auch BFH-Beschluss vom 23. Februar 2004 XI B 164/02, BFH/NV 2004, 969).
  • BFH, 22.09.2004 - III S 10/04

    PKH für NZB: nicht fristgerecht begründete Beschwerde

    Das gilt nach Auffassung des XI. Senats des BFH auch dann, wenn eine vertretungsberechtigte Person fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat (BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 2003 XI B 15/01, BFH/NV 2004, 48, und vom 23. Februar 2004 XI B 164/02, BFH/NV 2004, 969 --nur Leitsatz--).
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